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LOGOCLIC® Garantiebestimmungen

Mit Garantie gut wohnen

LOGOCLIC® Produkte sind robust und langlebig. Die Spitzenqualität der LOGOCLIC® Laminatböden kann jeder Kunde an den hochwertigen Oberflächen sehen und fühlen. Und da Qualität nicht nur eine Sache der Optik ist, geben wir Ihnen auf LOGOCLIC® Fußböden bis zu 30 Jahre Garantie!

Garantiedauer von LOGOCLIC® Produkten:
Piktogramm 20 Jahre LOGOCLIC<sup>®</sup> Garantie
20 Jahre Garantie
Piktogramm 30 Jahre LOGOCLIC<sup>®</sup> Garantie
30 Jahre Garantie

Garantiebedingungen

  1. Die Verlegung hat nach der geltenden LOGOCLIC® Verlege-Anleitung zu erfolgen.
  2. Im Objektbereich muss eine Verleimung der Produkte entsprechend der Verlege-Anleitung erfolgen.
  3. Gebrauch und Pflege sind unter Berücksichtigung der Hinweise der LOGOCLIC® Verlege-Anleitung vorzunehmen.
  4. Als Abrieb der Deckschicht gilt eine zusammenhängende Stelle von mindestens einem cm² Fläche, auf der die Dekorschicht vollständig fehlt. Abrieberscheinungen an den Elementkanten sind nicht in den Garantieansprüchen enthalten.
  5. Außergewöhnliche Belastungen und mechanische Beschädigungen sowie eine nicht ordnungsgemäße Pflege schließen die Garantie aus.
  6. Eine Beanstandung muss schriftlich, spätestens 30 Tage nach Auftreten des Mangels beim Verkäufer mit Originalkaufbeleg angezeigt werden.
  7. Dielen mit sichtbaren Mängeln dürfen nicht verlegt werden. Bei Zuwiderhandlung entfällt die Garantieleistung.
  8. BAUHAUS AG behält sich vor, eine Begutachtung der beanstandeten Ware vor Ort durchzuführen.

Garantieleistungen

Bei einer berechtigten Beanstandung werden die defekten Stellen nach Wahl des Herstellers kostenlos repariert oder ausgetauscht.

Ist ein Dekor seitens des Herstellers nicht mehr lieferbar, so wird gleichwertiger Ersatz aus dem jeweils gültigen Lieferprogramm zur Verfügung gestellt.

Die Garantie kann nur in Deutschland gelten. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.

Kommt es zu einer Garantieleistung, verlängert sich nicht die Garantiefrist. Die Garantieleistung richtet sich nach dem Zeitwert der Ware, d.h. während der gesamten Garantiezeit reduziert sich die Ersatzleistung gegenüber dem Neuwert der Ware jährlich um den prozentualen Anteil bezogen auf die Garantiezeit. Das heißt

  • für 15 Jahre Garantie 1/15 = 6,7%
  • für 20 Jahre Garantie 1/20 = 5,0%
  • für 30 Jahre Garantie 1/30 = 3,3%

Der Kunde trägt bei Inanspruchnahme die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG):

Garantiebestimmungen für Laminatboden

Garantiebestimmungen für Wandpaneele

Garantiekarte BAUHAUS